Gästeinfo
Wir freuen uns, wenn wir Sie als Angelfreund an unserem Vereinsgewässer begrüßen dürfen.
Auf Grund eines Mitgliederentschlusses im März 2021 findet in den Sommermonaten von Juni, Juli und August nur ein kontrollierter und limitierter Verkauf von Gastkarten direkt über den Verein statt.
Ab dem 01.09.2021 bieten wir einen Online Gastkartenverkauf unter folgendem Link an: ANGELKARTENSHOP
Des Weiteren trat mit Wirkung vom 11.08.2020 die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz in Kraft. Die Daten des Gastanglers zum Erwerb des Erlaubnisscheins (Gastkarte) muss in einer Kontrolldatei aufgenommen werden. Folgende Daten werden hierzu erhoben:
(1) Der Erlaubnisschein zum Fischfang nach § 14 Abs. 1
ThürFischG muss folgende Angaben enthalten:
- fortlaufende Nummer,
- Name und Vorname des Inhabers,
- Wohnanschrift des Inhabers,
- Gültigkeitsdauer des Erlaubnisscheins,
- Name und Vorname des Fischereiberechtigten oder,
im Fall der Verpachtung, des Fischereiausübungsberechtigten, - Gewässername und Beschreibung des Gewässerabschnitts,
- Ort und Datum der Ausstellung des Erlaubnisscheins,
- Unterschrift des Fischereiberechtigten oder, im Fall der
Verpachtung, des Fischereiausübungsberechtigten und - die Nummer und die Geltungsdauer des Fischereischeins sowie die den Fischereischein ausstellende
Behörde.
Fischereipapiere
Als Gast (Nichtmitglied des Anglervereins Stotternheim e.V.) ist ein Fischereischein und Erlaubnisschein mitzuführen.
Tageskartenpreise Alperstedter See:
1 Tageskarte: 18,- Euro zzgl 2,00 Euro Pfand
3 Tageskarte 38,- Euro zzgl 2,00 Euro Pfand
7 Tageskarte 50,- Euro zzgl 2,00 Euro Pfand
1 Monat: 80,- Euro zzgl. 2,00 Euro Pfand
!!!Onlinepreise können abweichen!!!
Das Beangeln des Pfaffenstiegsees ist nicht gestattet!
Das Bootsangeln für Gastangler ist auf dem Alperstedter See erlaubt.
Verkaufsstellen:
AngelSpezi XXL Erfurt, Weimarische Str. 22A, 99099 Erfurt Telefon: 0361 51884881
Total Tankstelle Erfurter Landstraße 49, 99095 Erfurt / Stotternheim Telefon: 036204 / 52515
Schonzeiten ausgewählter Fischarten:
Hecht vom 15.01. bis 30.04
Zander vom 15.01. bis 31.05.
Regenbogenforelle 01.02. bis 31.03.
In der Zeit vom 15.01. bis 30.04. ist das Spinnangeln (auch auf Barsch) sowie das Angeln mit totem Köderfisch untersagt.
Mindestmaße ausgewählter Fischarten:
Aal 45 cm, Forelle 25 cm, Hecht 60 cm, Schleie 25 cm, Rotfeder 15 cm, Stör 80 cm, Spiegelkarpfen 40 cm, Zander 55 cm, Gras/Wildkarpfen 60 cm, Wels 70 cm
Entnahmefenster:
Hecht 60 – 90cm
Zander 60 – 80cm
Gestattet ist die Ausübung des Fischfangs:
mit 2 Friedfischangeln
oder einer Friedfischangel und einer Angel mit totem Köderfisch
oder einer Spinnangel
Tageslimit:
3 Feinfische, davon jedoch höchstens 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder 1 Zander oder 1 Stör oder 2 Regenbogenforellen. Für den Aal gilt eine gesonderte Reglung, es dürfen je Angeltag 3 Aale gefangen werden. Für den Weißfisch gilt eine gesonderte Regelung: Es dürfen je Angeltag maximal 8 Weißfische (inkl. Köderfische) gefangen werden, davon höchstens 3 Brassen/Bleie. Weiterhin wird das Fanglimit für den Wels auf 1 Stück pro Tag begrenzt.
Entnahmefenster:
Übernachtungsmöglichkeiten:
Pension Löbner Hauptstraße 57
99195 Nöda 036204/50320
Pension “Gute Quelle Kastanienstraße 27
99195 E-Schwerborn 036204/70352
Pension K. Loetzsch Mittelhäuser Str. 17
99095 Stotternheim