September 2023
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930  
Count per Day
  • 176021Seitenaufrufe gesamt:
  • 5Seitenaufrufe heute:
  • 88260Besucher gesamt:
  • 5Besucher heute:
  • 0Besucher momentan online:

Gästeinfo

Wir freuen uns, wenn wir Sie als Angelfreund an unserem Vereinsgewässer begrüßen dürfen.

Das Angeln mit ein Vierteljahres Fischereischein, ist bei uns NICHT gestattet.

Ab dem 01.01.2023 bieten wir ausschließlich Online unsere Gastkarten zum Verkauf,

unter folgendem Link an: ANGELKARTENSHOP

Des Weiteren trat mit Wirkung vom 11.08.2020 die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz in Kraft. Die Daten des Gastanglers zum Erwerb des Erlaubnisscheins (Gastkarte) muss in einer Kontrolldatei aufgenommen werden. Folgende Daten werden hierzu erhoben:

(1) Der Erlaubnisschein zum Fischfang nach § 14 Abs. 1
ThürFischG muss folgende Angaben enthalten:

Bürgerservice Thüringen – § 36 ThürFischAVO | Landesnorm Thüringen | Erlaubnisschein zum Fischfang | § 36 – Erlaubnisschein zum Fischfang | gültig ab: 25.09.2020 (thueringen.de)

Fischereipapiere

Als Gast (Nichtmitglied des Anglervereins Stotternheim e.V.) ist ein Fischereischein und Erlaubnisschein mitzuführen.

Tageskartenpreise Alperstedter See:

1 Tageskarte: 20,- Euro

3 Tageskarte 40,- Euro

7 Tageskarte 60,- Euro

1 Monat: 100,- Euro

!!! Karten sind nur Online erhältlich !!!

Das Beangeln des Pfaffenstiegsees ist nicht gestattet!

Das Bootsangeln für Gastangler ist auf dem Alperstedter See erlaubt.

Schonzeiten ausgewählter Fischarten:

Hecht vom 15.02. bis 30.04

Zander vom 15.02. bis 31.05.

In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist das Spinnangeln (auch auf Barsch) sowie das Angeln mit totem Köderfisch untersagt.

Mindestmaße ausgewählter Fischarten:

Aal 45 cm, Forelle 25 cm, Hecht 60 cm, Schleie 25 cm, Rotfeder 15 cm, Stör 80 cm, Spiegelkarpfen 40 cm, Zander 60 cm, Gras/Wildkarpfen 60 cm, Wels 70 cm

Entnahmefenster:

Hecht 60 – 90cm
Zander 60 – 80cm

Gestattet ist die Ausübung des Fischfangs:

mit 2 Friedfischangeln

oder einer Friedfischangel und einer Angel mit totem Köderfisch

oder einer Spinnangel

Tageslimit:

3 Feinfische, davon jedoch höchstens 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder 1 Zander oder 1 Stör oder 2 Regenbogenforellen. Für den Aal gilt eine gesonderte Reglung, es dürfen je Angeltag 3 Aale gefangen werden. Für den Weißfisch gilt eine gesonderte Regelung: Es dürfen je Angeltag maximal 8 Weißfische (inkl. Köderfische) gefangen werden, davon höchstens 3 Brassen/Bleie. Weiterhin wird das Fanglimit für den Wels auf 1 Stück pro Tag begrenzt.

Übernachtungsmöglichkeiten:

Pension Löbner Hauptstraße 57

99195 Nöda 036204/50320

Pension “Gute Quelle Kastanienstraße 27

99195 E-Schwerborn 036204/70352

Pension K. Loetzsch Mittelhäuser Str. 17

99095 Stotternheim