Mitgliederinfo
Beiträge
Die Jahresbeiträge für unsere Mitglieder betragen wie folgt:
Aktive Mitglieder 150,00 Euro
Passive Mitglieder 80,00 Euro
Kinder und Jugendliche 16 Jahre bis 18 Jahre 80,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 75,00 Euro
Jugendliche über 18 Jahre (in Ausbildung, Schule 100,00 Euro oder Studium mit Nachweis Bildungseinrichtung)
Zahlung des Beitrages ist jährlich.
Der Aufnahmebeitrag ist wie folgt gestaffelt:
Jugendliche (16-18 Jahre) 75,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre keine Aufnahmegebühr
Erwachsene (ab 18 Jahre) 1000,00 Euro
Erwachsene (ab 18 Jahre, noch in Ausbildung) 75,00 Euro
Beitragszahlungen in Bar sowie Abholung von Dokumenten und Schlüsseln erfolgen nur noch zu den offiziellen Terminen wie Anangeln, Abangeln und Arbeitseinsätzen. Wir bitten um Euer Verständnis.
Schonzeiten ausgewählter Fischarten:
Hecht 15.02. bis 30.04.
Zander 15.02. bis 31.05.
In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist das Spinnangeln (auch auf Barsch) sowie das Angeln mit totem Köderfisch untersagt.
Mindestmaße ausgewählter Fischarten:
Aal 45 cm, Forelle 25 cm, Hecht 60 cm, Schleie 25 cm, Rotfeder 15 cm, Stör 80 cm, Spiegelkarpfen 40 cm, Zander 55 cm, Gras/Wildkarpfen 60 cm, Wels 70 cm
Gestattet ist die Ausübung des Fischfangs:
mit 2 Friedfischangeln
oder einer Friedfischangel und einer Angel mit totem Köderfisch
oder einer Spinnangel
Tageslimit:
3 Feinfische, davon jedoch höchstens 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder
1 Zander oder 1 Stör oder 2 Regenbogenforellen. Für den Aal gilt eine gesonderte Reglung, es dürfen je Angeltag 3 Aale gefangen werden. Für den Weißfisch gilt eine gesonderte Regelung: Es dürfen je Angeltag maximal 8 Weißfische (inkl. Köderfische) gefangen werden, davon höchstens 3 Brassen/Bleie. Weiterhin wird das Fanglimit für den Wels auf 1 Stück pro Tag begrenzt.
Bootsliegeplätze:
Ab dem Jahr 2014 werden auf unserem Vereinsgrundstück Bootsliegeplätze an Vereinsmitglieder vermietet. Der Mietzins beträgt 100 Euro pro Jahr. Interessenten für die Bootsliegeplätze melden sich bitte beim Vorstandsvorsitzenden.
Wir möchten unsere Vereinsmitglieder darauf hinweisen, dass das befahren mit Wohnmobilien und Wohnwagen auf dem Vereinsgrundstück und auf dem Gelände von Kies & Beton verboten ist.
Information
Der Vorstand
1.Vorsitzender AV Stotternheim 1960 e.V.
Und hier nochmal ein wichtiger Hinweis:
Denkt an unser diesjähriges Sommerfest am 24.06.23.
Tragt euch den Termin ins Handy ein. Eine gesonderte Einladung mit allen wichtigen Informationen, Zeiten, geplanten Aktionen und ganz wichtig für unsere Vorbereitung – einer Rückmeldung zur Teilnahme – bekommt ihr in den nächsten Tagen per Post/E-Mail.
Petri Heil
Euer Vorstand